In Deutschland wird die Zeitumstellung per Rechtsverordnung bestimmt. Die Ermächtigung zur Einführung der Sommerzeit ist in § 5 Einheiten- und Zeitgesetz (EinhZeitG) geregelt. Dazu wurden regelmäßig Verordnungen über die Einführung der Sommerzeit für das oder die folgende(n) Jahr(e) erlassen. Bis einschließlich 2001 galt die Zeitverordnung von 1997, bis dann im Jahr 2002 mit § 1 Sommerzeitverordnung die Sommerzeit auf unbestimmte Zeit eingeführt wurde.
Für die technische Umsetzung der Zeitumstellungen ist die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) in Braunschweig zuständig. Die PTB kontrolliert die impulsgebenden Atomuhren in Braunschweig. Deren Zeit wird mit der Uhr am Langwellensender DCF77 in Mainflingen bei Frankfurt am Main abgeglichen, der von dort Zeitsignale ausstrahlt. Diese gehen an alle öffentlichen und privaten Funkuhren, an die Steuertechnik von Kraft- und Umspannwerken, die Uhren der Deutschen Bahn AG, die Fahrsteuerung der U-Bahnen, die Anlagen der Flugsicherung und rund 50.000 Verkehrsampeln.
Viele Menschen haben bei der jeweiligen Umstellung ein Problem, zu unterscheiden, wann die Uhren vor- und wann sie zurückgestellt werden sollen. Eine Möglichkeit, sich zu merken, ob die Uhr vor- oder zurückgestellt werden muss, ist die "Straßencafé-Faustregel": Im Frühjahr werden die Stühle vor das Lokal gestellt, im Herbst kommen sie zurück ins Lager. Im amerikanischen Englisch gibt es den Merkspruch "spring forward, fall back". Da spring sowohl springen als auch Frühling heißt und fall sowohl fallen als auch Herbst, kann der Spruch sowohl mit Spring vor, fall zurück als auch mit Frühling vor, Herbst zurück übersetzt werden. (Auszüge aus: Wikipedia, Lizenz: CC-A/SA)
Datum | Event | Ort |
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30.03.2025 | Zeitumstellung auf Sommerzeit 2025 | Deutschland |
26.10.2025 | Zeitumstellung auf Winterzeit 2025 | Deutschland |
29.03.2026 | Zeitumstellung auf Sommerzeit 2026 | Deutschland |
25.10.2026 | Zeitumstellung auf Winterzeit 2026 | Deutschland |
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