Den Ändere-deinen-Namen-Tag am 13. Februar 2025 darf man als Anlass nehmen, um sich mit einem anderen Vornamen ansprechen zu lassen. Eingeführt wurde der Aktionstag im Jahr 1987 in den USA, wo er als "Get A Different Name Day" bekannt ist. Mit dem Tag will man insbesondere denjenigen, die sich mit ihren Namen gestraft fühlen, wenigstens einmal im Jahr Erleichterung geben.
Juristisch valide Namenswechsel regelt übrigens in Deutschland das Namensrecht. Unter ihm wird die Gesamtheit der Vorschriften verstanden, die regeln, welchen Namen eine Person zu führen berechtigt ist und die die Voraussetzungen einer bürgerlichen oder öffentlich-rechtlichen Namensänderung festlegen. Die Regelungen dazu stehen insbesondere im Bürgerlichen Gesetzbuch.
Nach der Geburt eines Kindes wird dessen Vorname von den Eltern bestimmt. In Deutschland gibt es bestimmte Richtlinien für die Namensgebung: Der Vorname muss als solcher erkennbar sein; er muss nicht eindeutig männlich oder weiblich sein; er darf dem Kindeswohl nicht schaden, indem er das Kind lächerlich machen oder eine Verbindung "zum Bösen" herstellen würde, wie zum Beispiel durch die Namensgebung Judas oder Kain.
Der Vorname darf das religiöse Empfinden der Mitmenschen nicht verletzen. Er darf außerdem kein Orts- oder Markenname sein; er darf kein Familienname sein. Der Vorname darf weiterhin kein Titel wie Lord oder Prinzessin sein, er muss innerhalb eines Monats nach der Geburt festgelegt werden und kann nicht rechtlich geschützt werden (um ihn auf diese Weise als einzigartig zu erhalten).
In Deutschland besteht in Ausnahmefällen die Möglichkeit, seinen Vornamen im Nachhinein ändern zu lassen. Dies fällt in den Zuständigkeitsbereich der Namenänderungsbehörde, die entweder beim Standesamt, der Kreisverwaltung oder beim Ordnungsamt angesiedelt ist. Damit der Vorname geändert werden kann, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. Zum Beispiel können ausländische Vornamen nach der Einbürgerung eingedeutscht werden, oder falls dies nicht möglich ist, neue Vornamen gewählt werden.
Außerdem gibt es die Möglichkeit, den Vornamen ändern zu lassen, wenn jemand schon immer anders genannt wurde und sich mit seinem exotischen Vornamen nicht abfinden kann. Des Weiteren können transsexuelle Menschen nach dem Transsexuellengesetz ihren Vornamen ändern lassen, so dass er dem gefühlten Geschlecht entspricht. (Mit Material von: Wikipedia)
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