Europäischer Tag der Ersten Hilfe findet statt am 08. September 2025. Unter Erster Hilfe versteht man von jedermann durchzuführende Maßnahmen, um menschliches Leben zu retten, bedrohende Gefahren oder Gesundheitsstörungen bis zum Eintreffen professioneller Hilfe abzuwenden oder zu mildern. Dazu gehören insbesondere das Absetzen eines Notrufs, die Absicherung der Unfallstelle und die Betreuung der Verletzten.
In Deutschland ist jeder Bürger verpflichtet, in Not geratenen oder hilflosen Personen Hilfe zu leisten, wenn es ihm den Umständen nach zuzumuten ist. Nicht zumutbar ist die Hilfeleistung dann, wenn für den Helfer durch die Hilfeleistung eine definierbare Gefahr besteht oder wenn andere wichtige Pflichten vernachlässigt werden, dabei sind jedoch die Rechtsgüter Leben und Gesundheit zu beachten. Hilfe leisten muss er auch dann nicht, wenn die Person die Hilfeleistung verweigert, ablehnt oder wenn eindeutige Zeichen auf den Tod hinweisen.
Eine Gefahr ist eine Situation oder ein Sachverhalt, der zu einer negativen Auswirkung führen kann. Diese negative Auswirkung einer Gefährdung kann Personen, Sachen, Sachverhalte, Umwelt oder Tiere treffen. Allgemein ist dabei zu unterscheiden zwischen der Gefährdung: Potenzielle Gefahrenquelle bzw. Risiko, der Gefahr: Mögliche Schadwirkung der Gefahrenquelle sowie dem Schaden: Konkrete schädigende Auswirkung der Gefahrenquelle. (Mit Material von: Wikipedia)
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