Mit dem Monat Oktober 2025 beginnt die richtige Zeit, um von Sommerreifen auf Winterreifen zu wechseln. Laut der sogenannten "O-bis-O-Regel" sollen ungefähr im Oktober die Winterreifen aufgezogen werden. Wer den Wechsel bisher nicht vollzogen hat und nicht mit Ganzjahres- oder Allwetterreifen fährt, sollte spätestens jetzt die Reifen wechseln. Die O-bis-O-Regel bedeutet, dass die Winterreifen von Oktober bis Ostern genutzt werden sollen. Eine gesetzliche Regelung für einen bestimmten Zeitpunkt zum Reifenwechsel gibt es allerdings nicht und natürlich sollten stets die aktuellen Wetterverhältnisse beachtet werden. Gerade bei einem sehr frühen Osterfest sollte man die Winterreifen noch etwas länger aufgezogen lassen und sich nicht zu streng nach der O-bis-O-Regel richten.
Wer bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte oder ähnlichen winterlichen Verhältnissen mit dem Auto fährt, ist allerdings durchaus per Gesetz zum Anlegen von Winterreifen oder Alljahresreifen verpflichtet und darf keine Sommerreifen nutzen. Alle vom Fachhandel verkauften Winter- und Ganzjahresreifen, die über eine "M+S-Kennzeichnung" verfügen, entsprechen dieser Gesetzesverordnung. Sommerreifen haben im Winter wesentlich schlechtere Fahreigenschaften und bergen daher ein höheres Sicherheitsrisiko für Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer. Für Lkw sowie Busse sind Winterreifen nur für die Antriebsachsen vorgeschrieben. Forst- und landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge sind von der Winterreifenpflicht und damit vom Winterreifenwechesel ausgenommen.
Schnee und Glatteis treten oft unerwartet auf und können im Herbst auch nach einem milden Tag am nächsten Morgen für eine Überraschung sorgen. Entsprechend sollte mit dem Wechsel auf Winterreifen nicht allzu lange gewartet werden - insbesondere, wenn das Auto unabdingbar ist. Ein früher Umstieg bereits Anfang Oktober lohnt sich auch hinsichtlich kürzerer Wartezeiten bei Händlern und Werkstätten. Wer die Reifen selbst wechselt, sollte auf die vorgeschriebene Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern achten, die nicht unterschritten werden darf. Wer keine - wie vom Gesetz vorgeschriebenen - Winter- oder Allwetterreifen nutzt und damit bei winterlichen Verhältnissen erwischt wird, dem drohen ein Bußgeld und möglicherweise Punkte im Fahreignungsregister.
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Wechsel auf Winterreifen 2025 - 01.-31.10.2025 – Copyright © 2024 Kleiner Kalender