Am 30. November 2024 ist der Stichtag für den Wechsel von Kfz-Versicherungen. Mit Einhaltung der verpflichtenden einmonatigen Kündigungsfrist muss die Kfz-Haftpflichtversicherung (Autoversicherung) spätestens zum 30. November gekündigt werden, damit der Wechsel zum Jahresende möglich ist. Eine rechtswirksame Kündigung der Kfz-Versicherung erfolgt schriftlich mit Unterschrift. Sie sollte Versicherungsnummer, amtliches Kennzeichen sowie Fahrzeugtyp und -marke enthalten. Die Kündigung reicht man am besten per Einschreiben ein.
Der November ist die Hauptzeit des Kundenabwerbens und Preiskampfes in der Branche der Autoversicherungen. Jedes Jahr bieten sich Versicherungen während des sog. Abwerbegeschäfts im November und Dezember einen Preiskampf. Gründe für einen Wechsel der Police sind Beitragserhöhungen der bisherigen Kfz-Versicherung oder günstigere Konditionen bei einem anderen Versicherer oder Tarif. Es lohnt sich regelmäßig, beispielsweise mit Hilfe von Online-Tarifrechnern und Vergleichsportalen, die Preise der Autoversicherungen zu vergleichen. Kfz-Schein, Führerschein, Beitragsrechnungen und aktueller Kilometerstand des zu versichernden Fahrzeugs sollten hierzu vorliegen. Neben dem Preis empfiehlt es sich, das Leistungsspektrum der potenziellen Kfz-Police genau zu vergleichen.
Endet die Versicherung vertraglich nicht zum Ende des Kalenderjahrs, gilt dementsprechend ein anderer Stichtag für den Wechsel der Kfz-Versicherung. Ein Sonderkündigungsrecht nach einer Beitragserhöhung oder einem Schadensfall besteht immer. Einzige Ausnahmen bilden die Erhöhung durch Umzug des Versicherungsnehmers oder durch die Regulierung eines Schadens. Die erworbene Schadensfreiheitsklasse wird nach einem Wechsel der Kfz-Versicherung in der Regel beibehalten. Bei einem Fahrzeugwechsel besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht.
Eine Autoversicherung besteht in Deutschland mindestens aus der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung, welche im Schadensfall die Ansprüche Dritter abdeckt. Sie umfasst Personen-, Sach- sowie Vermögensschäden. Die freiwillige Teil- oder Vollkaskoversicherung deckt Schäden durch Zerstörung, Beschädigung oder Verlust des eigenen Fahrzeugs ab. Die freie Beitragsgestaltung der Versicherungen sorgt für umfangreiche Kundenmigration zum Stichtag der Kündigung von Kfz-Versicherungen.
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